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   BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 656/84   

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https://dejure.org/1985,658
BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 656/84 (https://dejure.org/1985,658)
BAG, Entscheidung vom 04.12.1985 - 5 AZR 656/84 (https://dejure.org/1985,658)
BAG, Entscheidung vom 04. Dezember 1985 - 5 AZR 656/84 (https://dejure.org/1985,658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortsetzungskrankheit - Beweislast - Anscheinsbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 616; LohnFG § 1 Abs. 1 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1567
  • NZA 1986, 289
  • DB 1986, 600
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 318/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Die rechtliche Bewertung der Fortsetzungserkrankung in § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG ist eine durch Gesetz zugunsten des Arbeitgebers getroffene Ausnahmeregelung von dem allgemeinen Grundsatz der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (vgl. BAG 4. Dezember 1985 - 5 AZR 656/84 - zu I 2 der Gründe) .
  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Die objektive Beweislast für das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (teilweise Aufgabe von Senat 4. Dezember 1985 - 5 AZR 656/84 - AP HGB § 63 Nr. 42 = EzA HGB § 63 Nr. 40).

    Für das Bestehen einer Fortsetzungserkrankung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG trifft nach der bisherigen Senatsrechtsprechung den Arbeitgeber die Beweislast, weil es sich hierbei um eine Ausnahmeregelung von dem allgemeinen Grundsatz der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall handele (vgl. 4. Dezember 1985 - 5 AZR 656/84 - AP HGB § 63 Nr. 42 = EzA HGB § 63 Nr. 40).

    Soweit der Senat angenommen hat, dem Arbeitgeber komme der Anscheinsbeweis zugute (4. Dezember 1985 - 5 AZR 656/84 -aaO), mag dies in seltenen Fällen zutreffen.

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    In sich widersprüchlicher oder mehrfach wechselnder Vortrag geht zu Lasten dessen, der ihn leistet (BAG, Urteil vom 8.5.1996, NZA 1997 S. 86 ff; Urteil vom 4.12.1985, NZA 1986 S. 289 f).
  • BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95

    Zurückbehaltungsrecht bei Arbeit in gefahrstoffbelasteten Räumen

    Das Landesarbeitsgericht hat - wie es § 286 Abs. 1 ZPO vorschreibt - das Ergebnis der Beweisaufnahme auch insoweit nicht isoliert, sondern "unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen" gewürdigt (vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 1985 - 5 AZR 656/84 - AP Nr. 42 zu § 63 HGB, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 14.12.2005 - 18 Sa 168/05

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Fortsetzungserkrankung, neue Erkrankung,

    Dieses kann auch verschiedene Krankheitssymptome zur Folge haben (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 5 AZR 389/04 - DB 2005, 2359; BAG, Urteil vom 04.12.1985 - 5 AZR 656/84 - NZA 1986, 286; BAG, Urteil vom 14.11.1984 - 5 AZR 394/82 - DB 1985, 710; Marienhagen/Künzl, EFZG, § 3 Rz. 54; Schmitt, EFZG, 5. Aufl., § 3 Rz. 221 ff., Geyer/Knorr/Grasney, EFZG, § 3 Rz. 194 ff.).
  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95

    Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses nach § 3 Abs. 1 MuSchG

    Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für das Bestehen einer Fortsetzungskrankheit (Urteil vom 4. Dezember 1985 - 5 AZR 656/84 - AP Nr. 42 zu § 63 HGB).
  • BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 86/85

    Anspruch auf Lohnrückzahlung - Fortsetzungserkrankung - Krankenbezüge -

    Für das Bestehen einer Fortsetzungskrankheit trifft andererseits den Arbeitgeber in der Regel die Beweislast (so - in Übereinstimmung mit dem Schrifttum - das Urteil des Senats vom 4. Dezember 1985 - 5 AZR 656/84 - AP Nr. 42 zu § 63 HGB, zu I 2 der Gründe, vgl. weiter Lepke, DB 1983, 447 f.; Kehrmann/Pelikan, Lohnfortzahlungsgesetz, 2. Aufl., § 1 Rz 66; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., § 1 Rz 242, 247; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 C 172; Feichtinger, Krankheit im Arbeitsverhältnis, 1981, S. 67).
  • LAG Düsseldorf, 02.09.1997 - 8 Sa 881/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder RTV technische Angestellte und Poliere

    Zum anderen wurde in der Rechtsprechung der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung regelmäßig unmittelbar auf die §§ 616 II BGB, 63 HGB; 133 c GewO gestützt (BAG, Urteil vom 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 und vom 04.12.1985 - 5 AZR 656/84 AP Nr. 39 und 42 zu § 63 HGB).
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

    Ob das Gericht eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr hält, kann sich dabei auch aus dem Verhalten und der Einlassung einer Partei ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 04.12.1985 - 5 AZR 656/84 - AP Nr. 42 zu § 63 HGB).
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 856/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

    Ob das Gericht eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr hält, kann sich bei auch aus dem Verhalten und der Einlassung einer Partei ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 04.12.1985 - 5 AZR 656/84 - AP Nr. 42 zu § 63 HGB).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2004 - 11 Sa 2074/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Vorerkrankung

  • LAG Hessen, 20.02.2008 - 6 Sa 859/06

    Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungserkrankung - Urlaubsabgeltung und

  • LAG Düsseldorf, 03.03.1998 - 8 (10) Sa 2087/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder BRTV Bau

  • LAG Düsseldorf, 27.01.1998 - 8 (9) Sa 1104/97

    Entgeltfortzahlung: konstitutive oder deklaratorische Regelung des Tarifvertrags

  • ArbG Hagen, 09.06.2005 - 3 Ca 708/04

    Entgeltfortzahlung, Folgeerkrankung, Darlegungs- und Beweislast.

  • LG Düsseldorf, 31.07.2002 - 12 O 415/98
  • LG Karlsruhe, 13.05.2011 - 6 O 375/10

    Rücktritt in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis falscher Angaben zu

  • LAG Niedersachsen, 13.04.2007 - 3 Sa 1620/06

    Entgeltfortzahlungsanspruch bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben

  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.1999 - 4 Sa 52/99

    Fortsetzungserkrankung und Anspruch auf Entgeltfortzahlung

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